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   OLG Bremen, 24.08.2011 - Ws 100/11   

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https://dejure.org/2011,6685
OLG Bremen, 24.08.2011 - Ws 100/11 (https://dejure.org/2011,6685)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.08.2011 - Ws 100/11 (https://dejure.org/2011,6685)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. August 2011 - Ws 100/11 (https://dejure.org/2011,6685)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 453a, 463, 302, 454 Abs. 4, 268a Abs. 3 StPO
    Zur Unwirksamkeit eines formularmäßig vorgesehenen Rechtsmittelverzichts

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    §§ 268a Abs. 3, 302, 453a, 454 Abs. 4, 463 StPO
    Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines im Protokoll formularmäßig vorgesehenen Rechtsmittelverzichts

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Auszug aus OLG Bremen, 24.08.2011 - Ws 100/11
    Darüber hinaus kann sich die Unwirksamkeit der Verzichtserklärung unter den Gesichtspunkten der Beachtung fairer Verfahrensgestaltung und der gerichtlichen Fürsorgepflicht auch aus sonstigen Umständen ihres Zustandekommens ergeben (vgl. BGH, aaO; BGHSt 45, 51; Hanack in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, 2003, § 203, Rn. 50 ff.; SK-StPO-Frisch, 16. Aufbau Erg.-Lieferung, 1997, § 302, Rn. 21 ff.).
  • OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09

    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Bremen, 24.08.2011 - Ws 100/11
    Das ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (OLG Dresden, NJW 2009, 3315; OLG Celle, NStZ-RR 2010, 91, 92).
  • OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09

    Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung

    Auszug aus OLG Bremen, 24.08.2011 - Ws 100/11
    Das ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (OLG Dresden, NJW 2009, 3315; OLG Celle, NStZ-RR 2010, 91, 92).
  • BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05

    Recht auf ein faires Verfahren und Öffentlichkeitsgrundsatz; unwirksamer

    Auszug aus OLG Bremen, 24.08.2011 - Ws 100/11
    Zwar ist ein Rechtsmittelverzicht als Prozesserklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr. des BGH; vgl. nur BGH, NStZ 2006, 464).
  • KG, 22.10.2015 - 5 Ws 121/15

    Maßregelvollstreckung: Fortdauer einer langfristigen Unterbringung in einem

    Eine solche setzt die Erwartung voraus, der Untergebrachte werde außerhalb des Maßregelvollzugs keine im Sinne des § 63 StGB erheblichen - ihrer Art und ihrem Gewicht nach für die Anordnung der Maßregel ausreichenden (vgl. BVerfGK 2, 55; BVerfGE 70, 297; NJW 1995, 3048; Thür. OLG, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 Ws 49/06 - juris; KG, Beschlüsse vom 22. November 2011 - 2 Ws 377/10 -, 13. April 2011 - 2 Ws 100/11 - und 22. September 1998 - 5 Ws 527/98 - juris; Fischer, StGB 62. Aufl., § 67d Rdn. 10 und § 63 Rdn. 16) - rechtswidrigen Taten mehr begehen.

    Die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens muss größer sein als diejenige des Rückfalls (vgl. Thür. OLG a.a.O.; KG NStZ-RR 2002, 138), wobei der erforderliche Wahrscheinlichkeitsgrad maßgeblich von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt (vgl. BVerfGE 70, 297; OLG Karlsruhe StV 1999, 385; KG NStZ-RR 2002, 138; Beschlüsse vom 13. April 2011 - 2 Ws 100/11 -, 4. November 2010 - 2 Ws 581/10 - und 29. Dezember 2006 - 5 Ws 619/06 - std.

    Eine Erledigterklärung wegen Unverhältnismäßigkeit der weiteren Maßregelvollstreckung ist - im Unterschied zu einer aus Verhältnismäßigkeitsgründen gebotenen Aussetzung zur Bewährung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB - (erst) dann angezeigt, wenn eine Fortsetzung der Vollstreckung wegen Unverhältnismäßigkeit selbst bei einem Rückfall des Untergebrachten nicht mehr in Betracht käme, die mit der Aussetzung verbundene Widerrufsoption dementsprechend obsolet ist (vgl. KG, Beschluss vom 13. April 2011 - 2 Ws 100/11 - Rissing-van Saan/Peglau, a.a.O., § 67d StGB Rdn. 55; Veh, a.a.O., § 67d Rdn. 31; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., § 67d Rdn. 6).

  • KG, 04.04.2016 - 5 Ws 15/16

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischem Krankhaus bei einem seit

    Eine solche positive Prognose setzt die Erwartung voraus, der Untergebrachte werde außerhalb des Maßregelvollzugs keine im Sinne des § 63 StGB erheblichen - ihrer Art und ihrem Gewicht nach für die Anordnung der Maßregel ausreichenden (vgl. BVerfGK 2, 55; BVerfGE 70, 297; NJW 1995, 3048; Thür. OLG, Beschluss vom 22. Februar 2006- 1 Ws 49/06 - juris; KG, Beschlüsse vom 22. November 2011 - 2 Ws 377/10 -, 13. April 2011 - 2 Ws 100/11 - und 22. September 1998 - 5 Ws 527/98 - juris; Fischer, StGB 62. Aufl., § 67d Rdn. 10 und § 63 Rdn. 16) - rechtswidrigen Taten mehr begehen.

    Die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens muss größer sein als diejenige des Rückfalls (vgl. Thür. OLG a.a.O.; KG NStZ-RR 2002, 138), wobei der erforderliche Wahrscheinlichkeitsgrad maßgeblich von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt (vgl. BVerfGE 70, 297; OLG Karlsruhe StV 1999, 385; KG NStZ-RR 2002, 138; Beschlüsse vom 13. April 2011 - 2 Ws 100/11 -, 4. November 2010 - 2 Ws 581/10 - und 29. Dezember 2006 - 5 Ws 619/06 - std.

    Eine Erledigterklärung wegen Unverhältnismäßigkeit der weiteren Maßregelvollstreckung ist - im Unterschied zu einer aus Verhältnismäßigkeitsgründen gebotenen Aussetzung zur Bewährung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB - (erst) dann angezeigt, wenn eine Fortsetzung der Vollstreckung wegen Unverhältnismäßigkeit selbst bei einem Rückfall des Untergebrachten nicht mehr in Betracht käme, die mit der Aussetzung verbundene Widerrufsoption dementsprechend obsolet ist (vgl. KG, Beschluss vom 13. April 2011 - 2 Ws 100/11 - Rissing-van Saan/Peglau, a.a.O.,§ 67d StGB Rdn. 55; Veh, a.a.O., § 67d Rdn. 31; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., § 67d Rdn. 6).

  • KG, 21.11.2017 - 2 Ws 169/17

    Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Fortdauer der

    Die günstige Prognose setzt zwar nicht voraus, dass ein Rückfall des Untergebrachten in rechtswidrige Handlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist, erforderlich ist aber, dass die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens größer ist als diejenige des Rückfalls, wobei das jeweils zu fordernde Maß der Wahrscheinlichkeit wesentlich vom Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt (vgl. BVerfGE 70, 297; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. März 1999 - 2 Ws 19/99 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 2 Ws 100/11 - und 4. November 2010 - 2 Ws 581/10 - KG, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 5 Ws 291/01 - [juris]; std.

    Eine Erledigterklärung wegen Unverhältnismäßigkeit der weiteren Maßregelvollstreckung ist - im Unterschied zu einer aus Verhältnismäßigkeitsgründen gebotenen Aussetzung zur Bewährung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB - (erst) dann angezeigt, wenn eine Fortsetzung der Vollstreckung wegen Unverhältnismäßigkeit selbst bei einem Rückfall des Verurteilten nicht mehr in Betracht käme, also die mit der Aussetzung verbundene Widerrufsoption obsolet ist (vgl. Senat, Beschluss vom 13. April 2011 - 2 Ws 100/11 - KG, Beschlüsse vom 23. November 2016 - 5 Ws 202-203/16 - und 22. Oktober 2015 - 5 Ws 121/15 - [juris] mit. weit. Nachweisen).

  • KG, 28.01.2020 - 2 Ws 211/19

    Fortdauer einer Unterbringung in Psychiatrie nach fast 30 Jahren

    Der in dem der Unterbringung zugrundeliegenden Urteil vom 5. Dezember 1994 festgestellte Zustand und die hieraus resultierende Gefährlichkeit des Beschwerdeführers bestehen fort, die Unterbringungsvoraussetzungen sind somit nicht weggefallen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 1 Ws 195/10 - juris; KG Beschluss vom 23. Juni 2017 - 5 Ws 146/17 - Senat, Beschlüsse vom 20. April 2016 - 2 Ws 103/16 - und vom 13. April 2011 - 2 Ws 100/11 -).
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